Hier finden Sie uns:

Hundepension Apolda

Neustedt 72a

99518 Bad Sulza OT. Neustedt

Kontakt:

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01577 / 33 55 29  0 

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Unsere Öffnungszeiten

 

Mo.-Fr. 08:00 - 10:00 & 16:00 - 18:00

 

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Gern auch nach Vereinbarung

Allgemeine
Geschäftsbedingungen betr. Unterbringung von Hunden

in der Hundepension
Apolda OT. Neustedt

( Stand 01.09.2013 )

1. Die Hundepension Apolda verpflichtet sich, den Hund liebevoll, art- und erhaltensgerecht zu behandeln. Der Hundehalter verpflichtet sich seinen Hund termingerecht abzugeben sowie termingerecht abzuholen.

2. Der Hundehalter verpflichtet sich, alle Daten wahrheitsgemäß gemacht zu haben.

3. Der Hundehalter versichert, dass sein Hund keinerlei ansteckende Krankheiten hat. Mit dem Impfpass (welcher für die Dauer des Aufenthaltes in der Pension hinterlegt wird) belegt er einen lückenlosen Impfnachweis. Eine regelmäßige Entwurmung gilt als
selbstverständlich.

4. Der Hundehalter belegt mit einer Kopie (welche in der Pension beleibt) eine Hundehaftpflicht Versicherung für seinen Hund.

5. Gibt der Hundehalter eine läufige Hündin ab, kann  die Hundepension bei einer eventuellen Deckung mit deren Folgen der Hündin nicht haftbar gemacht werden.

6. Sollte der Hund krank werden oder eine Verletzung erlitten haben, erklärt sich der Besitzer einverstanden für die Kosten der tierärztlichen Leistungen in vollen Umfang aufzukommen. Der Tierarzt wird durch die Pension gewählt. Der Hundehalter wird natürlich unter seiner angegebenen Tel. Nr. informiert.

Die entstehenden Transportkosten 18,- € /angefangener Stunde und 80 Cent / je km hat der Hundehalter zu tragen.

7. Bei Auseinandersetzungen zwischen den Hunden übernimmt die Pension für entstandene Schäden am Tier und Sachen keine Haftung.

8. Bei Erkrankungen nach dem Pensionsaufenthalt kann die Hundepension nicht haftbar gemacht werden.

9. Bei Entlaufen des Hundes oder dessen Versterbens wird jegliche Haftung ausgeschlossen.

10. Für Schäden am Hund wird jegliche Haftung ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden grobfahrlässig der auf Vorsatz der Hundepension oder eines Gehilfen beruht.

11. Für mitgebrachte Gegenstände wird bei Beschädigung oder dessen Verlustes nicht gehaftet.

12. Der Hundebesitzer verpflichtet sich alle durch seinen Hund entstandenen Schäden zu erstatten.

13. Der Hundehalter haftet für jeglichen Sach- und Personenschaden im vollem Umfang welche durch sein Tier während des Aufenthaltes in der Hundepension verursacht werden.

14. Wenn der Abholtermin nicht eingehalten werden kann, muss dies umgehend der Pension mitgeteillt werden. Die Pensionskosten belaufen sich dann auf 25,-EUR /Tag und Tier. Erfolgt keine Abholung nach einer Woche, verliert der Tierbesitzer jegliche Eigentumsrechte an seinem Tier und tritt diese an die Pension ab. Die Kosten bis ein neues zuhause gefunden wurde, trägt der Eigentümer des Hundes.

15. Aus tierschutzrechtlichen Gründen zum Schutz und Wohle aller Hunde sowie bei Verhaltensauffälligkeit, wie Aggessions- und / oder Angstverhalten des Tieres, kann der Vertrag seitens der Hundepension außerordentlich gekündigt werden.

16. Der Tierhalter ist einverstanden, dass Tierbilder von seinem Tier auf unserer Homepage www.hundepension.apolda.de veröffentlicht werden.

17. Es erfolgt keine Rückerstattung des geleisteten Betrags bei vorzeitiger Abholung.

18. Bei Stornierung des Vertrages vor dem vereinbarten Termin werden 50,-€ Entschädigungsaufwand berechnet / bei Stornierung weniger als 14 Tage ist der Gesamtbetrag fällig.